Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lahr IT-Systeme GmbH

1. Geltungen der Bedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Lahr IT-Systeme GmbH (im Nachfolgenden als Lahr-IT bezeichnet) erfolgen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen, Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Es wird bei allen Geschäften das Kaufrecht zugrunde gelegt. Es kommt kein Werksvertrag zustande
1.3 Bei Service- und Schulungsverträgen gelten zusätzlich die Servicebedingungen der Lahr-IT.
1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Lahr-IT schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Lahr-IT sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Lahr-IT schriftlich bestätigt sind. Die Lahr-IT behält sich vor, einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.
2.2 Die Lahr-IT ist berechtigt, Vertragsleistungen ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Bei Auswahl des Dritten bzw. Subunternehmers ist die Lahr-IT frei. Eine Haftung für die richtige Auswahl oder für deren Handlungen bzw. Unterlassungen ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
2.3 Kostenvoranschläge für Reparaturen und Einbauten werden schriftlich, gewissenhaft und möglichst genau erstellt. Sie sind jedoch unverbindlich. Erkennt die Lahr-IT während der Ausführung des Auftrages, dass sich die Kosten um mehr als 15% erhöhen werden, wird der Besteller darauf hingewiesen.

3. Lieferungs- und Leistungszeit

3.1 Die von der Lahr-IT genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Alle Lieferungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet der Rechte der Lahr-IT bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der Lahr-IT die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., bzw. wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Lahr-IT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Lahr-IT, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Im Übrigen kommt die Lahr-IT erst in Verzug, wenn ihr der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

4. Leistungsbeschreibung

4.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.
4.3 Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen von der Lahr-IT auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet.
4.4 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl von der Lahr-IT elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
4.5 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Lahr-IT hergeleitet werden können.
4.6 Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version von Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand.

5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

5.1 Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Lahr IT-Systeme GmbH, Brandenburgische Str. 43, 10707 Berlin.
5.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
5.3 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

6. Versand und Gefahrenübergang

6.1 Der Versand erfolgt nach Wahl der Lahr-IT auf Gefahr des Kunden.
6.2 Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Verwendung von eigenen Fahrzeugen der Lahr-IT. Der Kunde ist bei Teillieferung verpflichtet, den entsprechend anteiligen Kaufpreis zu zahlen.
6.3 Wird der Versand ohne Verschulden der Lahr-IT verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunde auf diesen über.
6.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
6.5 Bei Sendungen an die Lahr-IT trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Lahr-IT, sowie die gesamten Transportkosten.
6.6 Die Lahr-IT hat das Recht, an sie gerichtete Lieferungen abzulehnen, wenn ersichtlich ist, dass es sich bei dem Verpackungsmaterial nicht um die Originalverpackung handelt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Lahr-IT gewährleistet, dass ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern der Kunde Verbraucher ist: 24 Monate oder 12 Monate bei gebrauchten Waren ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. (Ziff. 6) Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Gefahrenübergang, jedoch nicht bei gebrauchten Waren.
7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder liegt eine Fehlbedienung vor, entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn der Kunde Änderungen oder Reparaturen an den Geräten ohne die schriftliche Zustimmung der Lahr-IT oder der des Herstellers selbst vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der Lahr-IT von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
7.3 Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der Dokumentation, Handbüchern, Datenträgern und Lizenznummern innerhalb von 7 Werktagen auf Vollständigkeit untersuchen.
7.4 Der Kunde hat der Lahr-IT Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Produkts schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Lahr-IT unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist im Falle eine Mängelrüge verpflichtet, das defekte Produkt mit vollständigem Zubehör, Beschreibungen, einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung in der Originalverpackung an die Lahr-IT auszuhändigen. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hardware und/oder Software in Bezug auf den betreffenden Mangels als genehmigt
7.5 Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die Lahr-IT die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen.
7.6 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die Lahr-IT nach ihrer Wahl verlangen, dass
a. das schadhafte Teil bzw. das Produkt mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Lahr-IT geschickt wird;
b. der Kunde das schadhafte Teil bzw. Produkt bereit hält und von der Lahr-IT ein Servicetechniker zum Kunde geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
7.7 Bei begründeter Reklamation erfolgt nach Wahl der Lahr-IT Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei 3-maIigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Wandlung zu. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadenersatz irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei der Lahr-IT oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den die Lahr-IT bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die Lahr-IT gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hatte voraussehen müssen.
7.8 Die Lahr-IT ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.
7.9 Gewährleistungsansprüche gegen die Lahr-IT stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Garantien von Herstellern muss der Kunde direkt bei den entsprechenden Herstellern geltend machen.
7.10 Sämtliche Verschleißteile, wie Farbbänder, Toner, Disketten, Druckköpfe, Festplatten, Batterien etc. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für gebrauchte Produkte oder Vorführprodukte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
7.11 Die Rücknahme, Wandlung, Nachbesserung von Software ist ausgeschlossen, wenn die Verpackung geöffnet wurde und/oder die Software benutzt wurde. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die Lahr-IT übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.12 Sollte die Lahr-IT weitergehende Garantien auf die gelieferten Produkte geben, so sind diese schriftlich auf der Rechnung und auf einem dem Produkt beiliegenden Beleg aufgeführt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Lahr-IT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller der Lahr-IT zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
8.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Lahr-IT als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Lahr-IT. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Lahr-IT durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Lahr-IT übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Lahr-IT unentgeltlich. Ware, an der der Lahr-IT (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an die Lahr-IT ab. Die Lahr-IT ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an die Lahr-IT abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf die Aufforderung der Lahr-IT hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum der Lahr-IT hinweisen und die Lahr-IT unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Lahr-IT berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Lahr-IT liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einredelos herauszugeben, wenn er mit der Zahlung im Verzug steht.

9. Zahlung und Zuschläge

9.1 Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Lieferung bar zu erfolgen. Zahlungen und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
9.2 Die Lahr-IT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Lahr-IT berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
9.3 Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Lahr-IT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
9.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden der Lahr-IT andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Lahr-IT berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Lahr-IT ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
9.6 Wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich die Beibringung einer Bankbürgschaft oder Vorkasse verlangt, so wird die Auftragsbestätigung erst in dem Moment wirksam, in dem der Lahr-IT die Bankbürgschaft vorliegt, bzw. die Vorkasse vom Kunden geleistet wurde. Die Lahr-IT behält sich das Recht vor, die genannten Liefertermine entsprechend der Verzögerung des Einganges von Bankbürgschaft bzw. Vorkasse zu verschieben. Bankbürgschaften werden nur akzeptiert, wenn diese unbefristet sind.
9.7 Stundensatz nach 18:00 Uhr, sowie Samstag-, Sonn- und Feiertag: 50% Zuschlag.

10. Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung

10.1 Die Lahr-IT räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag und/oder nach den Lizenzbedingungen des Herstellers festgelegten Umfang in Deutschland einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet.
10.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 10.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.
10.3 Der Kunde darf das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet. Sofern die die Lizenzbedingungen des Herstellers zulassen.
10.4 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
10.5 Die Lahr-IT ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, soweit die vertraglich vereinbarten technischen Voraussetzungen eingehalten werden.
10.6 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch die Lahr-IT frei widerruflich eingeräumt.
10.7 Die Lahr-IT kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Die Lahr-IT hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die Lahr-IT den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der Lahr-IT die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

11. Systemvoraussetzungen für Software

11.1 Für die Nutzung der Software müssen die von der Lahr-IT oder von dem Hersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind.

12. Lizenzbedingungen für Software Dritter

12.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt.
12.2 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller gelten ausschließlich für die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen. Der Kunde erhält die Software Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Softwareherstellers.

13. Export

13.1 Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor der Verbringung der Ware einzuholen.
13.2 Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA.
13.3 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

14. Datenschutz

14.1 Die Lahr-IT ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist Berlin.
15.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Berlin. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der Gerichtsstand ausschließlich Berlin. Die Lahr-IT ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und das EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Offensichtliche Irrtümer, die der Lahr-IT beim Angebot etc. unterlaufen, berechtigen diese zum Rücktritt vom Vertrag.
16.2 Alle Ansprüche aus dem Vertrag mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verjähren in 12 Monaten.
16.3 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsfähige Lücken.

Anlage 1

§ 13 BGB (neu) Verbraucher

(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 14 BGB (neu) Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Das heißt, Selbstständige wie z.B. Rechtsanwälte- aber auch Behörden, die wie ein betrieb gewerblich oder in ihrem beruflichen Umfeld wie Selbstständige handeln, sind Unternehmer im Sinne des Gesetzes.